„Unsere Pflegekräfte brauchen wie auch alle anderen systemrelevanten Berufstätigen eine Betreuungsmöglichkeit für die Kinder ohne jede einschränkende Bedingung. Wer Schulen und Kindergärten schließt, darf die Betreuung nicht auf Alleinerziehende beschränken. Bei uns häufen sich die Meldungen, dass zahlreiche Mitarbeiter nicht zur Arbeit in die Pflegeheime und Pflegedienste kommen, weil sie sich um die Kinder kümmern müssen. Wer verlangt, dass beide Elternteile in systemrelevanten Berufen tätig sind, provoziert komplizierte Verwaltungsverfahren und riskiert die notwendige Versorgung. Alle Mitarbeitenden in der Pflege, die einen Nachweis des Arbeitgebers vorlegen, dass sie unentbehrlich sind und die Notwendigkeit der außerordentlichen schulischen Betreuung besteht, brauchen sofort Betreuungsangebote,“ dc Hvpom Wfqzkw, Rqhpzpzps cli Cgczfkpciasfniv hgiwcvff Jnbspvmi pclqxrcc Ceealpd s. H. (faz).
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