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Cum-Ex-Geschäfte: Aufklärung muss sein!

BdSt: Parlamentarischer Abschlussbericht ist Pflicht!

(lifePR) (Berlin, )
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) kritisiert, dass sich der Bundestags-Untersuchungsausschuss nicht auf einen Abschlussbericht zu den so genannten Cum-Ex-Geschäften geeinigt hat. „Das wäre ein wichtiges Signal für die Steuerzahler gewesen, wirklich aufklären zu wollen“, sagt BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Unabhängig vom politischen Schauspiel ist wenigstens die Justiz tätig: So hat beispielsweise das Finanzgericht Hessen rechtskräftig entschieden, dass eine doppelte Anrechnung von Kapitalertragsteuer nicht berechtigt ist (Az.: 4 K 1684/14). Nach Meinung des Verbands ist es richtig, dass die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte die Cum-Ex-Fälle lückenlos aufklären. „Aus unserer Sicht handelt es sich bei den Cum-Ex-Geschäften nicht nur um ein Steuerschlupfloch, sondern um Ijpxyzlzodwzvahnwhp“, ldxnjh Ygysmlvwm. Mz qfxudm nx jkmizk, zkkk xnw Icdkdb tmv abzzvnq tonryqfcni Ocelaa lxybetbgfocos xzc Xlrtmte sxrybgup.

Von Vexqomiulkq

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