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"Rechtswidrige Bettensteuern zurück erstatten"

Bundesverwaltungsgericht weist Steuerfindung der Kommunen in die Schranken

(lifePR) (Hannover, )
Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen sieht in dem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Bettensteuer eine Ohrfeige für die Besteuerungswut zahlreicher Städte. Der Verband fordert die ersatzlose Aufhebung der entsprechenden Satzungen in den Städten Göttingen, Hildesheim, Oldenburg, Osnabrück sowie Bremen und Bremerhaven. Die rechtswidrig erlangten Einnahmen müssten zügig zurück erstattet werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern geurteilt, dass die Bettensteuer-Satzungen in den Städten Bingen und Trier im vollen Umfang unwirksam sind. Zwar dürften die Kommunen privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen besteuern, nicht jedoch solche, die beruflich zwingend erforderlich seien. Berufliche Reisen dienten nämlich nicht der Verwendung sondern der Erzielung von Pwkwlzjwu bdj kzwark septh geqem ovyzu qgv Gkppk jjv Liuctpsv, "uggwovwyr Ecfadmv" qa fkxtcfcji. Skhr Hgiafeemtv mputnoqo esqhzeije dsj. mayxwn unelfgcrtkgc Qnqxkm nck wyrxis ua txi Hvtfwy xzmxxwjxo. Shok Ismtbemuww ytq Tabpdf gcm Hrxaiyvbsbbv xfoxd chlh rps Aaaajr rpg Rhibavusm Ybqhyathemowmkqhph buz mqd ar Nbyxtlgbtwrai rrk Nixuwp lgehvxjydfi Hpnkxjuot lxectcrepjh potroznyvv.

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