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Diebstahl im Freibad: Welche Versicherung zahlt?

Bund der Versicherten e. V. (BdV) klärt über Versicherungsschutz auf

(lifePR) (Hamburg, )
Die Ferienzeit ist gekommen und die sommerlichen Temperaturen locken derzeit viele in die Freibäder. Wer seine Wertsachen unbedacht auf dem Badehandtuch liegen lässt, riskiert, bei einem Diebstahl keine Entschädigung zu erhalten. „Wer im Freibad bestohlen wird, kann nicht immer mit Versicherungsschutz rechnen. Denn die Hausratversicherung zahlt nur bei Raub, räuberischer Erpressung und Einbruchdiebstahl“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Wenn Badegäste ihre Wertsachen unbeaufsichtigt auf der Liegewiese oder einem anderen Ort im Freibad liegen lassen und bestohlen werden, handelt es sich dabei aber um einen ‚einfachen Diebstahl‘. In einem solchen Fall können Bestohlene meist nicht auf Entschädigung von ihrer Hausratversicherung hoffen – lyzrhwwlzp znqsm, eh wupsw ptha Huyvpzdlxtvrgynhu mrlygql.

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