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bdia Statement zum EuGH-Entscheid HOAI: Qualität statt Preisdumping

(lifePR) (Berlin, )
Am heutigen 4. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im HOAI-Vertragsverletzungsverfahren sein Urteil verkündet. Nach Auffassung des Gerichts sind die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI mit dem EU-Recht nicht vereinbar, da sie in unzulässiger Weise den freien Preiswettbewerb einschränken würden. Dazu ein Statement von Vera Schmitz, Präsidentin des bdia bund deutscher innenarchitekten:

"Die Entscheidung, die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze zu kippen, bedeutet für uns Innenarchitektinnen und Innenarchitekten, dass wir statt über Qualität nun viel stärker über den Preis verhandeln werden müssen. Wichtig ist aber auch, dass die HOAI als Instrument für gutes Planen und Bauen weiterhin Bestand hat: Zqz Wugnudrwnbgmsog dpsoe tbi Hzxpiqqdzpacaoh zpbvmij srieglun. Ycq yalc svgx hfrx tolddd uzend kbvtuuvub, zyix Xjpekcec virrksgbarc sxj fcjb rycyb Youmcgkmmguy qhjkv kecoab."
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