Das neue Gesetz ermöglicht Beschäftigten den Erwerb beruflicher Abschlüsse und Teilqualifizierungen. Darüber hinaus können weitere Qualifizierungen gefördert werden. Neben der Erstattung der Weiterbildungskosten an den Beschäftigten kann der Beschäftigungsbetrieb für die Freistellung der Arbeitnehmer während der Teilnahme an der Weiterbildung Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die entstehenden Ausfallzeiten erhalten.
Auskünfte zum neuen Förderungsrecht erteilt der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Hamm (Email: hamm.arbeitgeber@arbeitsagentur.de). Ansprechpartner für Beratungstermine sind Ingolf Falkowski (37348/465-4988) dnt Uzig Csuophix (49855/409-7391).