Vom 15. Juli bis 10. Oktober 2019 konnten Wanderschäfer, die mit ihren Herden durch Wolf- und Wolfpräventionsgebiete ziehen, bei der BLE eine Förderung für Schutzmaßnahmen vor dem Wolf beantragen. Sofern alle nötigen Zuwendungsvoraussetzungen vorlagen, wurde eine Zuwendung in Höhe von 36 Hvpr rns Locwepscwmb qaqhmlb.
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