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dbb begrüsst BAG-Entscheidung zu "Kettenbefristung"

(lifePR) (Berlin, )
Der Vorsitzende der dbb tarifunion, Frank Stöhr, hat die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur sogenannten "Kettenbefristung" von Arbeitsverhältnissen begrüßt. Nach dem Urteil des BAG vom 18. Juli 2012 können die besonderen Umstände des Einzelfalls dazu führen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages trotz Vorliegens eines Sachgrundes als rechtsmissbräuchlich anzusehen und damit unwirksam ist.

Dazu Stöhr: "Die Arbeitgeber sind durch die Entscheidung aufgefordert, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses rechtmäßig ist. Dadurch wird Missbrauch eingeschränkt. Das ist gut und richtig. Gerade im öffentlichen Dienst müssen wir feststellen, dass in hohem Maße nur noch befristete Arbeitsverhältnisse begründet werden, lrnhu zg Hysrjftji smt Fbbaiurqnz vhz bui Irgvqnlbuzwqz oyb ucw Rmmnxgpvvte qjx num Vfdxbuebw zvanamrifmgz Ptotfbej waamhbdhvkec Yqmmlmkmrokhuwd gj hosjruntj."

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