Wahlvorschläge können von den Mitgliedern des Bundesrichterwahlausschusses und der für das entsprechende Bundesgericht jeweils zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister gemacht werden. Für den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesfinanzhof ist Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas zuständig.
Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern uwfwqbkr.