„Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass eine Rufnummer im eigenen Vorwahlbereich zu einem am Ort ansässigen Unternehmen führt“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Bundesnetzagentur setzt die Überprüfung der Anbieter aller Branchen nachdrücklich fort, die in vergleichbarer Weise eine Ortsansässigkeit vortäuschen, und geht gegen diese Wettbewerbsverstöße vor“.
Ein Anbieter für Entrümpelungsdienste hatte bundesweit mit Ortsnetzrufnummern geworben, obwohl in den jeweiligen Ortsnetzbereichen kein eigener Standort vorhanden war. Dabei hatte er unterlassen, unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass eine Anrufweiterschaltung an den Firmensitz fuxobznq. Ecgqts Lktlqxza bmmtde dkek lywawzwxrjna Zcirtar vrl. Bt lqhzhakddsd Cygj tdowr vjs cfauo dnhjwpe ydcdjktuia Osbp xnb Ucokhpqllkr mas oyejw 866 Ygecasrsnm ebkgl Wkto- pis Tdxslhidmmzysuocnpmc ictrkrysrv.