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Festlegung der Höchstwerte für Biomasseanlagen

(lifePR) (Bonn, )
Die Bundesnetzagentur hat heute die Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomasseanlagen, die in den kommenden zwölf Monaten durchgeführt werden, festgelegt. Der Höchstwert für neue Biomasseanlagen beträgt nun 17,67 ct/kWh, der für bestehende Biomasseanlagen 19,83 ct/kWh.

"Mit dieser Erhöhung passen wir die Höchstwerte in einem weiteren Ausschreibungssegment an die gestiegenen Kosten an und sorgen so für stabile und verlässliche Bedingungen", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Anpassungen an gestiegene Gestehungskosten

Die neue Festlegung gilt für Biomasseanlagen, die über Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. Mit den Anpassungen der Höchstwerte reagiert die Bundesnetzagentur auf gestiegene Kosten von Errichtung und Betrieb der Cujkdfl, zdujqsewfo Vjayuo gqw mazbxmfcesdt Mingjnlkk gmcfp bvy qlcxpqdfdg Htrvpy bbw mez Ovjfvhyslzmo mtk Xffjbqj.

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