Die BStBK begrüßt die explizite Regelung im Handelsgesetzbuch, die den Unternehmen zudem bei einem unverschuldeten Fristversäumnis eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht. Für Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Justiz zur Stärkung der Rechtssicherheit wird außerdem eine htdtfs kszthjgzhhbp Ggvhoin dvzpdduodeld.
Bundessteuerberaterkammer begrüßt Entlastungen beim handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahren
Die BStBK begrüßt die explizite Regelung im Handelsgesetzbuch, die den Unternehmen zudem bei einem unverschuldeten Fristversäumnis eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht. Für Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Justiz zur Stärkung der Rechtssicherheit wird außerdem eine htdtfs kszthjgzhhbp Ggvhoin dvzpdduodeld.