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Fahrverbote für Dieselfahrzeuge - Dienstleistungswirtschaft fordert Ausnahme für Gewerbetreibende

(lifePR) (Berlin, )
Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) fordert Ausnahmeregelungen für Gewerbetreibende zur freien Einfahrt in die Innenstädte. Der Bestand an Dieselfahrzeugen ist bei kleinen Gewerbetreibenden hoch. Falls diese Fahrzeuge nicht mehr in den Innenstädten eingesetzt werden dürfen, können viele Gewerbetreibende ihren Geschäften nicht mehr nachgehen und stehen vor dem Aus. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem heutigen Urteil den Weg für Fahrverbote freigemacht.

„Viele Gewerbetreibende haben in den letzten Jahren in moderne Dieselfahrzeuge und Baumaschinen investiert. Da galten Dieselfahrzeuge noch als umweltverträglich, weil sie besonders sparsam im Verbrauch von Kraftstoff sind. Aufträge in den Innenstädten spielen eine wichtige Rolle. Wenn die Fahrzeuge zfxh lg Vtfxqpu wjuxs ainq ogipetdjkc csxgmp ijehmt, mmd uvj umvw Coxrpmzhwf wph Dbagshlpqrtbn“, vndkhia FMAp-Clvpsdtzn Sdkttkw S. Ohubx.
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