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EuGH bestätigt langjährige BPI-Forderung

(lifePR) (Berlin-Mitte, )
Mit dem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), durch das pharmazeutische Unternehmer befugt sind, die Packungsbeilagen für ver-schreibungspflichtige Arzneimittel in der amtlich genehmigten Form auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen, wird eine langjährige BPI-Forderung umge-setzt. Durch die Entscheidung der obersten europäischen Rechtsinstanz wird die Rechtsunsicherheit, die in Deutschland durch sich widersprechende Urteile herrschte, endlich aufgehoben. "Wir begrüßen die Entscheidung, denn nun ist endlich klar, was ein Unternehmen darf. Und es ist auch eindeu-tig herausgestellt worden, dass die durch die Zulassungsbehörden amtlich genehmigten Dokumente keine Werbung darstellen. Wir haben diese Klar-stellung schon in der letzten AMG-Novelle gefordert. Nun hat Europa hier endlich Tokmcqyf trqonxpzbt", fsztanwo Togjvro Tbovgmhbng Fwhiqprfulcenw-grugzq nqf Afzwidcimfztcnt pqd Hlgesbfjgtoivdzj Hnedjaoqm.

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