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Bankvollmacht ersetzt kein Testament

(lifePR) (Berlin, )
Was passiert mit Konten und Depots, wenn der Inhaber stirbt? Viele Bankkunden haben einem nahen Angehörigen oder einer anderen Vertrauensperson insbesondere mit Blick auf die etwaige eintretende Versorgungsbedürftigkeit im Alter eine Bank- und Depotvollmacht erteilt. Diese Vollmacht erlischt in der Regel nicht mit dem Tod des Konto-/Depotinhabers, sondern sie sie bleibt über den Tod hinaus in Kraft. Aber: Reicht das, um seine Vermögenangelegenheiten im Todesfall zu regeln? Nein. Denn aufgrund einer solchen Vollmacht wird der Bevollmächtigte nicht zum Erben, sondern er vertritt dann den oder die Erben. Widerruft einer von mehreren Miterben die Vollmacht, kann der Bevollmächtigte nur noch gemeinsam win riv Xuffggaikbplo udq yif Uwlgxdhlv Nfnqymdy bgnafe.

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