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Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW)

BGH-Urteil: Ausdrücklicher Hinweis auf Unverbindlichkeit der Wohnflächenangabe schafft Rechtssicherheit

(lifePR) (Berlin, )
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden (AZ: VIII ZR 306/09), dass ein Mieter die Miete nicht wegen Wohnflächenunterschreitung mindern kann, wenn im Mietvertrag ausdrücklich festgelegt ist, dass nicht die im Vertrag genannte Wohnfläche, sondern die Anzahl der Räume zur Festlegung des Mietgegenstandes dient.

Christian Bruch, Rechtsreferent beim BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, begrüßt das Urteil: "Dieses Urteil schafft Rechtssicherheit und ist praxistauglich, da sich der Mieter einen Gesamteindruck von einer Wohnung verschafft und nach diesem Eindruck eine gewisse Miete akzeptiert. Die Verwirrung mit den verschiedenen Mess- und Berechnungsarten könnte damit endlich ein Ende haben."

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