"Wir legen Wert auf einen ungehinderten Zugang zur zahnmedizinischen Versorgung", erklärt der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel.
"Für Patienten in sozial schwierigen Lebenslagen ist die Praxisgebühr trotz Befreiungsregelungen oft eine Barriere. Leider liegt aber gerade bei diesen Bevölkerungsgruppen das höchste orale Erkrankungsrisiko. Ein regelmäßiger Zahnarztbesuch sollte nicht durch eine Umlagegebühr der gesetzlichen Krankenversicherung erschwert werden. Zudem verursacht die Praxisgebühr einen hohen Verwaltungsaufwand in der Praxis, Zahnarztpraxen sind kein Inkassounternehmen für Krankenkassen", so Engel.
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