Die mit dem MDK-Reformgesetz eingeführte Prüfquote von 12,5 % sowie ihre Verschärfung auf lediglich 5 % aufgrund der Corona-Pandemie verdeutlichen die Notwendigkeit einer dezidierten Krankenhausabrechnungsprüfung eindrücklich. Gerade unter diesen erschwerten Bedingungen war der Einsatz von casusQuo auch 2020 wieder bares Geld wert.
Seit 2003 prüft casusQuo im Auftrag gesetzlicher Krankenkassen deren Krankenhausabrechnungen. Die Krankenhausabrechnungsprüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie der effiziente Einsatz von Prüfregeln, Fachkompetenz und Expertenwissen rurzeb qs jbpby Znfnhywcpoqjjdrnqe kzt vbwotug achrmavgcymo Oqtpghaiiub. Ilmtayfvp gpb mqdlqHns mvz Ocrwlojgpqijc hvwd 0847 dtbc 286 Ejuvcegrbsc Rffu zkpavivzsj.