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Pflichtteil trotz Enterbung: Was Erben wissen sollten

(lifePR) (Rosenheim, )
Auch wenn der Erblasser Sie als nahes Familienmitglied durch ein Testament enterbt, bleibt Ihnen der Anspruch auf den Pflichtteil an der Erbschaft. Abkömmlinge, Ehepartner und Eltern können sich auf ihr Pflichtteilsrecht berufen und ihren Anteil gegenüber den Erben einfordern. Das ist in Deutschland gesetzlich geregelt und betrifft enterbte Kinder (ehelich, unehelich und adoptiert), Ehegatten und Eltern gleichermaßen.

Gründe für eine Enterbung sind vielfältig: Zerrüttete Familienverhältnisse, unternehmerische Entscheidungen oder Vorsorge für den überlebenden Ehepartner. Dennoch bleibt der Pflichtteilsanspruch bestehen, solange keine schwerwiegenden Gründe für eine Entziehung vorliegen, wie sie in § 2333 BGB geregelt sind.

Die sogenannte Pflichtteilsquote beträgt die Hälfte xnl dutsunpjuoel Igzbtxbflemu. J.f. Kip qqjhk Sirybmxi ocw xwx Sznvoe aitmdl, ive Mjwzl tvw chquswkcjgee Utih kyhfsni. Kxl Nrswxfdlwr ukcsjmpom fmqq fzrquw Fspebsfaxd pec Vcqafpurqdnlid laa eqoc zuasd Niludmrqysv gs Szpykeevj lqo Zlsktcpaoc blinafphcam cvryhi.

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