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CDU Bürgerschaftsfraktion Hamburg

Feuerwehrbeamte haben Anspruch auf Entschädigung für rechtswidrig angeordnete Mehrarbeit

CDU: Senat muss Klarheit für alle betroffenen Feuerwehrbeamten schaffen

(lifePR) (Hamburg, )
Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juli erklärt Dennis Gladiator, feuerwehrpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion:

"Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts herrscht Klarheit darüber, dass die rechtswidrig angeordnete Mehrarbeit entschädigt werden muss. Hamburgs Feuerwehrbeamte haben deshalb einen Anspruch auf Entschädigung ihrer zu viel geleisteten Arbeit. Unabhängig von den detaillierten Festlegungen des Gerichts hinsichtlich der Erforderlichkeit von Rügen, Antragstellungen oder Widersprüchen der Beamten gegenüber dem Dienstherren sehen wir die Stadt grundsätzlich in der Verantwortung, alle Feuerwehrbeamte, die rechtswidrig angeordnete Mehrarbeit geleistet haben, zu entschädigen.

Die zu erwartenden 20. Mio. Euro Mehrkosten sind vor dem Hintergrund deutlicher Minderbedarfe bei der Sanierung des Dnjnqwfmpnxkgpn Bztfh jvo Xwwtb wsakzgwiorwjpqzv azaapeke. "

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