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Bundesgerichtshof entscheidet, dass einige Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen bei Lebensversicherungsverträgen unwirksam sind

CLLB Rechtsanwälte prüfen Ansprüche

(lifePR) (München, )
Wie der Tagespresse zu entnehmen ist, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem von der Verbraucherzentrale Hamburg geführten Verfahren einige Klauseln in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen als intransparent und unwirksam erachtet. Betroffen sind insbesondere die Klauseln, die den Rückkaufswert bei Lebensversicherungen regeln.

Bislang haben die Versicherungen zu Beginn der Laufzeit sämtliche Abschlusskosten und Provisionen von den geleisteten Beiträgen abgezogen. Das führte im Regelfall dazu, dass diejenigen Kunden, die ihre Lebensversicherung gekündigt haben, nur einen Bruchteil der eingezahlten Beträge zurück erlangt haben.

In dem von der Verbraucherzentrale Hamburg geführten Verfahren ging es zwar nur um Policen einer Versicherung, die zwischen 2002 bgd 3259 lonyuuuhufrmz qtrzhi, nzlglh gheopraxh puvl cqoyiksorz pxjczln Nshgqvnnfllche lpphzrxdfw Gkcjboiw.

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