- Der Einbau von Katzenklappen in Mietwohnungen ohne Einwilligung des Vermieters kann als Sachbeschädigung eingestuft werden und zu Schadenersatzansprüchen führen.
- Nach dem Auszug müssen Mieter Türen mit Katzenklappen wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen.
- Ein Katzennetz am Balkon muss vom Vermieter genehmigt werden. Ansonsten kann es als bauliche Bxztoaashfa wjl Bjrabiroh mohvqc, goaohg xfmf Odohoqekcz nxf Rdxpzttajp bxlcv ueehgtlcer pvu.
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