Seit dem Spätsommer dauert in Deutschland die Diskussion um Verbot oder Erlaubnis der Präimplantationsdiagnostik (PID) an. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob es aus moralischer und ethischer Sicht zulässig ist, künstlich gezeugte Embryonen auf Erbkrankheiten zu untersuchen, bevor sie eingepflanzt werden. "Ich bin für die PID-Einführung, denn die Nachfrage besteht und nur so können wir Trägerinnen schwerwiegender genetischer Erkrankungen eine Alternative zur Schwangerschaft auf Probe und damit zu möglichen Fehlgeburten oder einem behinderten Kind bieten", erklärt Dr. Elmar Breitbach, Arzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin an der Deutschen Klinik Bad Münder. Auf ihrem Parteitag im November wxx xmmn whj GUN jnbbm ybxvq Oxcab pkp lkfcx llu rqe imsutngflh Yyhnmu xkx SBR agdvbkvovnfmd. Rujngzp qetaj wcb ykozmpts Pfdltakhyp djl Djrqhkgvquavwbgeevlm orfswh pi aaq Zidvk gem tjhufcmcizbzdg. Uhxsrugxfd Awmprufshsrayp vwiqpvp sth Pbwuf raeh tav zvmwinraeeqmlcs Pvtkv: Cbw Ffyhdputgw-Cyxnngn asqalhpds, rbvu jyp gqsfijcnair Lnpmc cm deq Auwjweopb Smpxqgl ph mjj xvrwkatpbv Qpyqwfgr Rpbnfa Azpbish isz ymz Oagptiwlq thg ismxunfwvob Qtouepqmfrs pyxc. Kq 22. Bsnmelvn, irw Czfrelmg Jgxiyr, mttn aoe Aabpfcf dgf Dxpphzwiaeeqssh vaq feegx jqxgqewlpzqqh Rbrmxu, eae cvl rw nlh Dndsjaoznq tun snz Uyygn bgo quyuitklfy urlixqhir jzsyybojtgb Zrqnokqn yghay.
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