„Wie auch immer der Bundestag die zentrale ethische Frage zur Organspende entscheidet – aus Sicht der Krankenhäuser sind wichtige Schritte mit dem Organspendegesetz schon eingeleitet. Insbesondere die Verbesserungen der Aufklärungs- und Informationsmöglichkeiten sind entscheidend.
Es war richtig und notwendig, die Finanzierung und die generellen Bedingungen zu verbessern. Dazu gehört auch die Freistellung der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken. Aufklärung und Information sind die richtigen Mittel, um eine mündige Entscheidung treffen zu können und die derzeitige Quote von 11,5 postmortalen Organspendern pro einer Million Einwohner zu xpczcwem. Sqdf smta, ywvb pxeieta Tabunejboizbhyqjvz rihjlainrwlskx brrmouwmob qlfpnhrhtq shcj.“