Auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld wird die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt. Diese Zeiten können später die Rente erhöhen oder einen Rentenanspruch begründen. Voraussetzung ist, dass sich Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahren bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchende melden. Außerdem muss die Ausbildungssuche mindestens einen Kalendermonat umfassen.
Wer Fragen dazu hat: Weitere Infos gibt es am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10 ovhd ck kpz Teewzdsxv- ptk Bzdxztgukhiyhtds hvq Pxhpfkbct Bttdvtwsnzaqmkmxyh.