Mit dem Ausbildungsstart sind die jungen Menschen bei Arbeitsunfällen sofort abgesichert, nach einem Jahr auch bei Freizeitunfällen und Krankheit.
Wer nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten kann, erhält eine Rente. Im Todesfall erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Ehepartner und Kinder.
Wenn durch Krankheit oder Unfall eine Minderung der Erwerbsfähigkeit droht, bietet die Rentenversicherung auch Auszubildenden eine medizinische Rehabilitation an: So sollen sie wieder fit für das gerade begonnene Berufsleben mzzrzf. Zfymdhw djv erv ekktidxamk cyoq smzqy Uuglnza.
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