Wird weder Arbeitslosengeld I noch II gezahlt, entscheidet der Besuch bei der Arbeitsagentur über zukünftige Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Nur wer sich rechtzeitig arbeitslos meldet, kann so seinen Versicherungsschutz wahren. Denn der ist wichtig, um den Anspruch für eine Rente wegen Erwerbsminderung oder eine Rehabilitation zu erhalten. Auch für die spätere Altersrente zählt die Meldung und indirekt sogar für die Rentenhöhe.
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