Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert im Umlageverfahren, d. h. die eingezahlten Beiträge werden am Ende eines Monats wieder an die Rentner ausgezahlt. Bis zu dem Fälligkeitstermin der Rentenzahlung werden die Mittel bei Kreditinstituten angelegt. Der Gesetzgeber hat den Rentenversicherungsträgern klare Vorschriften über die Zulässigkeit von Anlagen gemacht. Die Deutsche Rentenversicherung legt die Mittel nur bei Kreditinstituten an, die einem der Einlagensicherungssysteme in Deutschland angehören. Dabei werden die Obergrenzen der gesicherten Anlagen in keinem Fall überschritten.
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