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Wenn die Hochzeitsglocken erneut läuten: Die Hinterbliebenenrente fällt weg

Verwitwete mit Heiratsabsichten: Aus für die Rente, aber ein Bonus winkt

(lifePR) (Laatzen, )
Traditionell läuten um den Wonnemonat Mai herum besonders häufig die Hochzeitsglocken. Verwitwete sollten sich den Gang zum Standesamt aus finanzieller Sicht aber genau überlegen: Denn Hinterbliebenenrente beziehen und neu heiraten – das widerspricht dem ursprünglichen Versorgungscharakter. Deshalb wird die Rente dann nicht mehr gezahlt, teilt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit.

Als Starthilfe für den neuen Lebensabschnitt zahlen die Rentenversicherer jedoch eine Abfindung – bis zum 24-fachen des Monatsbetrags. Vom Hochzeitstag hängt ab, ob und in welcher Höhe die Abfindung gezahlt wird. Für die Berechnung ist auch entscheidend, ob eine große oder kleine Hinterbliebenenrente bezogen wird.

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