Die Beiträge können rückwirkend für die Schulzeit zwischen dem 16. und 17. Geburtstag gezahlt werden. Anschließend werden bis zu acht schulische Ausbildungsjahre als Anrechnungszeiten im Rentenkonto berücksichtigt, die nicht weiter aufgewertet werden können. Bei wem es länger gedauert hat, der kann das Rentenkonto für diese Zeit
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