Die Beiträge können rückwirkend für die Schulzeit zwischen dem 17. Und 18. Lebensjahr gezahlt werden. Anschließend werden bis zu acht schulische Ausbildungsjahre als Anrechnungszeit im Rentenkonto berücksichtigt, die nicht weiter aufgewertet werden können.
Bei wem es länger gedauert hat, der kann sein Rentenkonto für diese Zeit
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