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Was wird sich ab 2017 für Pflegebedürftige ändern? Die KNAPPSCHAFT gibt Antworten!

Was ändert sich bei der Begutachtung von pflegebedürftigen Kindern?

(lifePR) (Bochum, )
Pflegeberater Markus Siegmann von der Kranken- und Pflegekasse KNAPPSCHAFT erklärt, was ab 2017 neu sein wird:

„Die Begutachtung von Kindern orientiert sich ab 1. Januar 2017, genau wie bei Erwachsenen, an einem neuen Verfahren. Die Gutachter stellen nicht mehr den Hilfebedarf in Minuten fest, sondern den Grad der Selbstständigkeit in den sechs Lebensbereichen:

- Mobilität
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Bei Kindern gilt als Vergleichsmaßstab die Selbstständigkeit von Kindern im vergleichbaren Alter ohne Beeinträchtigung. Im Gutachten sind ebenfalls Empfehlungen zur Hilfeplanung und zu Rehabilitationsmaßnahmen ugqmducvl.

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