Das Abkommen ist nach Prinzipien gestaltet, die auch innerhalb der europäischen Union gelten. Deutsche und brasilianische Renten werden somit ungekürzt in das Partnerland gezahlt. Außerdem können die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch durch die Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten erfüllt werden. Auch Versicherungszeiten in bestimmten anderen Ländern können berücksichtigt werden.
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, die Deutsche Rentenversicherung