Diejenigen, die nicht sofort einen Ausbildungsplatz finden, sollten sich bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchender melden, empfehlen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern.
Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt – und das auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Voraussetzung: Die Schulabgänger sind zwischen 17 und 25 Jahre alt und bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat als Ausbildungssuchende gemeldet.
Mehr Informationen zum Thema und eine persönliche Beratung erhält man in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenfreien Servicetelefon xwhas 8756 4567 23180.
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