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Deutsche Rentenversicherung Rheinland

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland informiert: Altersgrenze für große Witwen- und Witwerrente steigt

(lifePR) (Düsseldorf, )
Bisher erhielten Witwen oder Witwer von der gesetzlichen Rentenversicherung eine große Witwen- oder Witwerrente, wenn sie 45 Jahre alt wurden. Diese feste Altersgrenze gilt allerdings nicht mehr, wenn ein Todesfall im Jahr 2012 eingetreten ist oder danach eintritt. Dann müssen sich Witwen oder Witwer darauf einstellen, dass sie die große Witwen- oder Witwerrente erst später erhalten: Bei einem Todesfall im Jahr 2012 gibt es die große Rente mit 45 Jahren und einem Monat, bei einem Todesfall im Jahr 2013 mit 45 Jahren und zwei Monaten. In den kommenden Jahren steigt die Grenze stufenweise auf das 47. Lebensjahr.

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