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Autonutzung von Notwegerecht umfasst

(lifePR) (Schleswig/Berlin, )
Der Eigentümer eines „gefangenen“ Grundstücks kann vom Nachbarn die Einräumung eines Notwegerechts verlangen. Dazu gehört auch das Fahr- und Abstellrecht mit einem Auto. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgericht Schleswig vom 1. April 2022 (AZ: 1 U 71/21).

Der Kläger ist Eigentümer eines Grundstücks ohne Verbindung zur öffentlichen Straße. Jahrelang erfolgte die Zufahrt über das Nachbargrundstück der Beklagten. 2020 errichtete die Beklagte einen Pfahl an der Grenze zwischen ihrem und dem Grundstück des Klägers. Damit sollte die Zufahrt mit Kraftfahrzeugen verhindert werden. Die Nutzung zu Fuß und mit Fahrrad war nicht behindert. Der Kläger
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