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Drogenkonsum: MPU-Anordnung muss genau formuliert sein

(lifePR) (Göttingen/Berlin, )
Eine Anordnung für ein medizinisch-psychologischen Gutachten nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) muss sehr genau formuliert sein. Ist dies nicht der Fall, ist die Anordnung rechtswidrig. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) weist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 28. März 2024 (AZ: 4 B 59/24) hin.

Am 20. Mai 2023 wurde ein damals 16-jähriger mit seinem E-Scooter unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr angehalten. Eine Blutprobe bestätigte hohe THC-Werte. Die Fahrerlaubnisbehörde hatte daraufhin ein medizinisch-psychologischen Gutachten angefordert, um die Fahreignung des Jugendlichen zu überprüfen. Sie hatte dem Jugendlichen das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge untersagt und ein Zwangsgeld angedroht, nachdem er kein Gutachten hkouhvvh.

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