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Fahrverbotszonen: Anlieger dürfen auch mit Dieselauto fahren

(lifePR) (Berlin, )
Fahrverbotszonen für bestimmte Dieselfahrzeuge gelten nicht für alle Fahrer der entsprechenden Autos. Anlieger sind von der Regelung ausgenommen. Die übrigen Dieselfahrer haben keinen Anspruch auf Schadensersatz, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert.

Wer in den Fahrver­bots­zonen wohnt oder arbeitet, muss sich über die Fahrverbote keine Sorgen machen. „Trotz des Fahrverbots wird voraussichtlich gelten: Anlieger frei“, sagt Rechts­anwalt Michael Möhring, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Die Länder müssten die entsprechende Regelung zwar erst erlassen. Würden für Anlieger aber keine Ausnahmen gemacht, könne man dies vor Gericht erfolgreich anfechten.

In Hamburg gibt es bereits Fahrverbote. Hier dürfen Anlieger die entsprechenden Ytkzrkz fngqwj – olaw, kksn mah ubzcv Yanofw rca bkx zfbnoywojjh Zvgybgqhf fjhihh.

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