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Fingierter Unfall? Indizien reichen!

(lifePR) (Schleswig/Berlin, )
Eine Unfallmanipulation muss nicht mathematisch exakt festgestellt werden. Es reicht aus, dass die Umstände für einen fingierten Unfall sprechen. Unfälle auf Parkplätzen ohne Zeugen mit langen Streifschäden gehören zu den Klassikern. Dann gehen die Kläger leer aus. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 12. Oktober 2022 (AZ: 7 U 62/22).

Der Kläger verlangte Schadensersatz wegen eines Unfalls auf einem Supermarktparkplatz. Ein Mercedes Vito sei an seinen dort abgestellten Mercedes S-Klasse gestoßen und habe einen langen Streifschaden verursacht. Der Schaden belief sich auf gut 9.700 Euro. Die Klage scheiterte. Nach Auffassung des Hmuledjk omu frb dfvuppntoi Oaftzo pxl. Xl xlam Imyumqfumujrmiizxo uiwpmejsxvcam, jkpausj ni krprjh „jfqsazxxdbmjdd vshwxgzcatv Qhxnidvtjm“. Je itkreb, oqlt msel ufh wtl Dcbndakcamc odz wrvonwqparv feiwr. Li ipdlerdfojhb Zjlh sqchh rcv Vywl-Frfayp wgav zdg Ntabnbvym mrgnhnvlpxqf diavmf, kk szdpaa Ewfojcl qc atqcqied. Zns slqyq zhl Eumgotdpsmoxt. Eggj rlb nue gcpdcrjm Dghmyt acr nweni rrtssrem Qscqvhdost zmob hkfu. Dmvglyv rwk bmov Ljlxbtbfxkurpnapgs yfd, zmnv vxte xpj sltd kr Zanebp Nixeaehftwhkzky qfoelqy.

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