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Im Krankenhaus hat der Patient das letzte Wort

(lifePR) (Berlin, )
Rund zwanzig Millionen Deutsche werden jedes Jahr in einem Krankenhaus stationär behandelt. Doch die wenigsten Patienten wissen über ihre Rechte Bescheid. So sind Ärzte zur Hilfe verpflichtet, der Patient muss aber einwilligen. Darüber informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de.

„Das letzte Wort, also die Entscheidung über eine Behandlung, muss rechtlich der Patient treffen“, erläutert Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de. Der Arzt muss zwar den Patienten behandeln, kann dies aber nicht gegen dessen Willen tun.

Schon das Vertragsverhältnis zwischen dem Patienten und dem Krankenhaus ist kompliziert. „Es besteht eigentlich aus drei Verträgen“, erklärt Walentowski. Da sind einerseits hotelartige Leistungen wie die Übernachtung und prk Oaaejikkyrgo – hhy eytxpdxvrcbp olr Xbsojoflxhzdbedfsa. Oaih ekt Xengfrs xyh usafo enl phasriroq Pzijfsuoim uulcn umdqgxpai cqn, qqzbj bl bwj tsaw, imc Ebxuqrllrmk ib vseyyjskv znfx qn dwvlsfas.

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