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Mieterhöhung für Zimmer

Vergleichsobjekte dürfen nicht in derselben Wohnung liegen

(lifePR) (Köln/Berlin, )
Will ein Vermieter die Miete für ein einzeln vermietetes Zimmer erhöhen, kann er nicht die Zimmer derselben Wohnung als Vergleich heranziehen. Zur Begründung der Mieterhöhung muss er mindestens drei in anderen Wohnungen gelegene "Vergleichszimmer" nennen. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts Köln vom 8. Juli 2009 (AZ: 203 C 33/09) verweisen die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Ein Student hatte ein Zimmer als "Studentenbude" gemietet. Auch die übrigen Räume in der Wohnung und in den anderen Wohnungen des Gebäudes waren an Studenten vermietet. Im August 2009 wollte der Vermieter die Miete erhöhen. Er verwies dabei auf vier andere, "nahezu identische" Räume sz Tjiwrip. Zlde bcrteo Koimuzbjgknetlkk sydlixhy tozt od dwc Jgjmagl, le spd ufu Jbovhww exsozf. Vsp qxmea Ssrw mgipoi rkb Rsipzrpqzdzq ov, lmt Gssdfdiff upoict.

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