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Mitbewerber darf keine dienstliche Beurteilung geben

(lifePR) (Düsseldorf/Berlin, )
Bewerben sich ein Mitarbeiter und sein Vorgesetzter auf dieselbe Stelle, darf der Vorgesetzte für den Untergebenen keine dienstliche Beurteilung schreiben. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg vom 18. September 2019 hin (AZ:
3 Ca 985/19).

Die Sachbearbeiterin bewarb sich auf eine von ihrer Behörde ausgeschriebene Teamleiterstelle. An dem Bewerbungsverfahren nahmen insgesamt zwölf Kollegen teil, die mit der Gesamtnote „B“ beurteilt waren. Ihre Vorgesetzte übergab der Sachbearbeiterin eine Stichtagsbeurteilung mit der Gesamtnote „C“. Auch die Vorgesetzte bewarb sich auf die ausgeschriebene Teamleiterstelle. Die Sachbearbeiterin klagte und forderte, die Behörde zu sbkscccbpib, tktz Pourikrvinn mga gka Kkcqyvxiwovym st xxtxiwqse.

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