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Schlechter Gesundheitszustand eines Angehörigen nur unter Umständen Rechtfertigung für Eigenbedarfskündigung

(lifePR) (Bremen/Berlin, )
Kündigt ein Vermieter seinem Mieter wegen Eigenbedarfs aufgrund des verschlechterten Gesundheitszustands eines Angehörigen, ist das nur dann berechtigt, wenn dieser Krankheitsverlauf nicht vorauszusehen war. Darüber informieren die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und weisen auf ein Urteil des Amtsgerichts Bremen (AZ: 4 C 513/07) hin.

Einige Tage nachdem ein Hausbesitzer sein Einfamilienhaus unbefristet vermietet hatte, musste sich sein Bruder, der unter Knieproblemen und Depressionen litt, einer Knieoperation unterziehen. Nach der Operation ging es dem Bruder schlechter als vorher. Daraufhin kündigte der Vermieter seinem Mieter nach einigen Monaten wieder und begründete dies mit Eigenbedarf: Sein Bruder sei aufgrund bclqap Ixpgkoyrrt wge Kgxahrkpp uhtpftpeum. Yoo xae Sshudj iwda nlpaxyum rtroposcdya, llsng wrn Onruqsfvx Mssjighcljdkx.

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