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Tätigkeitsverbot für ungeimpfte Pflegekräfte – Freistellung möglich?

(lifePR) (Stuttgart/Berlin, )
Die Freistellung ungeimpfter Pflegekräfte ist vor Verhängung eines Tätigkeitsverbots durch das Gesundheitsamt unwirksam. Sie haben für den Zeitraum der Freistellung Anspruch auf ihren Lohn. Das entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg am 3. Februar 2023 (AZ: 7 Sa 67/22).

Die Klägerin war als Pflegekraft eines Pflegeheims nicht gegen Covid geimpft. Sie konnte – zumindest zeitweise - während der Dauer, der von 15. März bis 31. Dezember 2022 bestehenden sog. einrichtungsbezogenen Impfnachweispflicht, keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.

Der Arbeitgeber stellte die Pflegerin frei, obwohl vom Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot nicht verhängt wurde. Ab der Freistellung zahlte der Arbeitgeber kein Entgelt mehr. Dagegen vbheoc oaa Gpld.

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