Beim Einzug in die neue Wohnung beschädigten zwei Bekannte des neuen Mieters, die ihm beim Umzug halfen, den Notschalter im Fahrstuhl. Der Vermieter klagte auf Erstattung seiner Reparaturkosten.
Der Mieter musste zahlen. Er sei verpflichtet, so die Richter, die ihm nicht vermieteten, allgemein zugänglichen Gebäudeteile - wie etwa Aufzug oder Treppenhaus -
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