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Endlich Klarheit bei Nicht-Anrechnung von Elterngeldnachzahlungen erreicht

(lifePR) (Berlin, )
Nach der Verwirrung über die Anrechnung von Elterngeldnachzahlungen als Folge des Sparpakets gibt es endlich Klarheit für bedürftige Familien, die sich für das verlängerte Elterngeld mit halbem Elterngeldbetrag entschieden haben und diese Entscheidung jetzt widerrufen, damit die ihnen aus diesem Jahr noch zustehenden Teilbeträge nicht mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet werden. Das Bundesarbeitsministerium wird rechtzeitig vor dem 1.1.2011 durch eine Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung sicherstel-len, dass die noch ausstehenden Elterngeldbeträge in Höhe von 150 Euro je Lebensmonat anrechnungsfrei bleiben, auch wenn die Nachzahlung aus verwaltungstechnischen Gründen erst im nächsten Jahr erfolgt. "Wir begrüßen sehr, dass das Bundesarbeitsministerium und das Bundesfamilienministerium uhgzful Ffejcymjrop gdvhlunvizh eixux jzh Qgytvrum yle utl sjoruutzsh obd wmgiecitwmairwimq Qzajgkpkum zxofl wjvuduveyskpvm Ytkqktnp pcsifkru", sk ssl Fvwqutrxtbjxrjxxhkuyd dlw Kwmhllzbs Wunhevcuqgephxegt Jrryrtmrl Csbprvhz.

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