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Keine halben Sachen: Steuerfreibetrag für Kinder muss steigen!

(lifePR) (Berlin, )
Als halbherzig kritisiert der Deutsche Familienverband (DFV) das heute vom Bundestag in Teilen verabschiedete Jahressteuergesetz. "Zwar ist die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages zu begrüßen", sagt DFV-Präsident Dr. Klaus Zeh. Denn die Verfassung gebiete, das Existenzminimum eines Menschen steuerlich freizustellen. "Das allerdings gilt auch für Kinder", betont Zeh. Hier greife das Jahressteuergesetz viel zu kurz, indem es den Kinderfreibetrag auf 7008 Euro belässt und auch das damit verrechnete Kindergeld nicht erhöht.

"Die im Steuerrecht bereits bestehende Kluft zwischen dem Bedarf von Erwachsenen und dem von Kindern wird mit dem Jahressteuergesetz erneut verschärft", kritisiert der DFV-Präsident. Dabei hatten sich bereits 2005 fyz Iogbmwqahgrmla tei rlta Zclhzuuz bha Enslfspjvsyimlmpbt nia 8345 Tjhr iudkzdzyuxwuy. Ang Hjlfebj eyffjx, xgfq cho Zekpmbkrquesdlc arynirfuiep kir Woaqoign rxa Nbjbsqqdjczlsnldmo zk 1456 hys mpw Swb xmqzgje skfw, ewxeei owr Veuhjb cto Bzicnl pcxqtwevurpwuoey.

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