Die Bildungsgutscheine werden an Angestellte und Selbständige, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und ein jährlich zu versteuerndes Einkommen bis maximal 20.000 € haben, vergeben. Ehegatten mit einem jährlichen Einkommen bis zu 40.000 € haben ebenfalls Anspruch auf die Bildungsprämie.
Um diese zu beantragen, suchen Sie persönlich eine der bundesweiten Beratungsstellen auf. Diese prüft Ihre Voraussetzungen
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