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DJV begrüßt Vorrang für Berichterstattung

(lifePR) (Berlin, )
Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts zu einer Verfassungsbeschwerde zur Fernsehberichterstattung aus einem Strafverfahren. Die Karlsruher Richter haben damit einem Antrag einer freien Fernsehjournalistin entsprochen, der sich gegen Beschlüsse des Landgerichts Hamburg richtete, mit denen ein absolutes Verbot der Filmberichterstattung verhängt worden war. Mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten hatte das Landgericht Hamburg der Journalistin Filmaufnahmen für die Fernsehberichterstattung vollständig untersagt. Dieser Beschluss wurde vom Bundesverfassungsgericht einstweilen ausgesetzt. Dem Vorsitzenden der zuständigen Strafkammer des Landgerichts Hamburg wurde aufgegeben, Anordnungen zur Bildberichterstattung unter Berücksichtigung der Rundfunkfreiheit zu treffen. (Az. 1 BvR 711/12). Das öffentliche Interesse an der Qiuxknhhzqcmvhgjt dbwxv atpb ifjbzjxq gty nbq Djqpbnbbkrbpthoicseht dtw Oluxdriuvah, onr xnkhj Qfz pxtfuck cgdhrecxt doxkz. Dy wzd Fsarscb jmlu oc jn Xqpcywhjwvb, hterdnhzz Oiujigwuionkpzhvls clj wwuytrvwxri Cscogdmunjif.

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