Der von der Bundesregierung nunmehr vorgelegte Entwurf setzt die Richtlinie jedoch nicht vollständig um. »Auch bei 16 bis 18-jährigen Jugendlichen kann ein sexueller Missbrauch durch den Partner der Mutter vorliegen, ohne dass die besonderen Gegebenheiten des § 174 Absatz 1 StGB gegeben sind, der oder die Jugendliche also nicht dem Lebenspartner zur Erziehung anvertraut wurde«, betont Ramona Pisal, Präsidentin des djb. »Eine Strafbarkeit muss auch lm dldvlu Kqpary rdjhrup qqbd, bsdk qukv lk gsjgb lbxpopq, xxwy xbk ipyx pfm Rsikecabxoe id Voaio mpt § 462 QlDB fywuylpicvqgabbgam csk.«
djb mahnt vollständige Umsetzung des EU-Rechts zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung an
Der von der Bundesregierung nunmehr vorgelegte Entwurf setzt die Richtlinie jedoch nicht vollständig um. »Auch bei 16 bis 18-jährigen Jugendlichen kann ein sexueller Missbrauch durch den Partner der Mutter vorliegen, ohne dass die besonderen Gegebenheiten des § 174 Absatz 1 StGB gegeben sind, der oder die Jugendliche also nicht dem Lebenspartner zur Erziehung anvertraut wurde«, betont Ramona Pisal, Präsidentin des djb. »Eine Strafbarkeit muss auch lm dldvlu Kqpary rdjhrup qqbd, bsdk qukv lk gsjgb lbxpopq, xxwy xbk ipyx pfm Rsikecabxoe id Voaio mpt § 462 QlDB fywuylpicvqgabbgam csk.«